Der Verbandsversammlung besteht aus insgesamt 35 Mitgliedern: Als „geborene“ Mitglieder gehören der Verbandsversammlung die fünf Dekane aus den Dekanatsbezirken mit bisheriger Trägerschaft einer Verwaltungseinrichtung (Ansbach, Nördlingen, Pappenheim, Rothenburg o.d.T. und Wassertrüdingen) an. Darüber hinaus berufen die 14 Dekanatssynoden und die Gesamtkirchenverwaltung Ansbach jeweils zwei Personen in die Verbandsversammlung, wovon mindestens eine ehrenamtlich tätig ist. Die Verbandsversammlung tagt ein bis zweimal jährlich. Die Aufgaben des Gremiums sind u.a. die beschlussmäßige Feststellung des Jahresergebnisses, die Festlegung der Verwaltungsumlagen, die Mitarbeit an strategischen und konzeptionellen Fragestellungen des Zweckverbandes sowie die Wahl der Verbandsratsmitglieder.