Aktiv gegen Missbrauch

Jeder Träger und jede Einrichtung und jeder Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie jedes ordentliche Mitglied des Diakonischen Werkes Bayern ist dazu aufgefordert, ein eigenes individuelles Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zu erstellen. Es dient der Umsetzung des „Kirchengesetzes zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ (Präventionsgesetz – § 8 Abs. 1 PrävG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Auch wir als Zweckverband arbeiten derzeit intensiv an diesem Konzept.
Einen ersten Einblick in diese überaus wichtige Thematik erhielten alle Mitarbeitende bereits während des Mitarbeiterinformationstages am 28. November 2024 auf dem Hesselberg. Gastrednerin Frau Lea Petrat, Diakonin und Referentin der Fachstelle für Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB, hielt hier einen Vortrag zum Thema „Schutzkonzept sexualisierte Gewalt“.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat sich selbst verpflichtet, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisierte Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird.
Alle Mitarbeitenden unserer Verwaltungseinrichtungen erhalten nun Basisschulungen, um für den Umgang mit sexualisierte Gewalt sensiblisiert zu werden. Ein Projektteam kümmert sich um die Lokalisierung möglicher Problemfelder innerhalb des Verwaltungszweckverbandes und um die Erstellung eines Schutzkonzeptes. Dieses wird nach Fertigstellung über mehrere Kanäle geteilt und öffentlich gemacht. Weitere Informationen folgen im Laufe des Jahres.